Teilnahme­bedingungen

Gewinnspiel REWE Group International Urfahranermarkt

Teilnahmeberechtigt an diesem Gewinnspiel der REWE International Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. Industriezentrum NÖ-Süd, Straße 3, Objekt 16 A-2355 Wiener Neudorf (im Folgenden REWE Group) sind alle natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des:der Erziehungsberechtigten teilnehmen. Diese Zustimmung ist spätestens vor der Gewinnübermittlung der REWE Group vorzulegen. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Vereine oder automatisierte Dienste ist nicht gestattet. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Anmeldung zum Gewinnspiel REWE Group Urfahranermarkt2024 über die Internetseite https://rewe-group.jobs/de/gewinnspiel/ oder die Anmeldung vor Ort am Urfahranermarkt, abrufbar unter https://rewe-group.jobs/de/gewinnspiel/ sowie die Angabe der Daten Vor- und Familienname und E-Mailadresse. Der:die Teilnehmer:in erhält ein Bestätigungsemail betreffend der Teilnahme am Gewinnspiel. In diesem E-Mail ist in einem Beisatz erwähnt, dass offene Stellen im Karriereportal ersichtlich sind. Mit der Erfüllung der Voraussetzungen erklärt der:die Teilnehmer:in die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und diese ohne Einschränkungen zu akzeptieren. 1. Der:die Teilnehmer:in nimmt zur Kenntnis, dass nur vollständige Einsendungen berücksichtigt werden können. 2. Der:die Teilnehmer:in trägt die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm:ihr gemachten Angaben. 3. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich. 4. Der:die Teilnehmer:in nimmt zur Kenntnis, dass die Fotos der Gewinne lediglich als Beispielabbildungen dienen. 5. Die Teilnahme ist von 27.04.2024, vom Zeitpunkt Veröffentlichung der Internetseite rewe-jobs/gewinnspiel, bis 05.05.2024, 18:00 Uhr möglich, kostenlos und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden. 6. Insgesamt werden folgende Preise verlost: • 1x BILLA Geschenks Korb im Wert von EUR 50,- • 1x BIPA Beauty Beratung im Wert von EUR 50,- • 1x PENNY Einkaufsgutschein im Wert von EUR 50,- Preise verstehen sich inkl. MwSt. 7. Die REWE Group behält sich ausdrücklich das Recht vor, die jeweils angekündigten Gewinne ohne Angabe von Gründen durch gleichwertige oder höherwertige Preise auszutauschen. 8. Die REWE Group übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Gewinne oder die Beschaffenheit oder Werthaltigkeit der Gewinne. 9. Es obliegt allein der Verantwortung des:der Teilnehmers:Teilnehmerin die Inhaltsstoffe und Produktbeschreibungen der Produkte vor der Verwendung/Benützung sorgfältig zu lesen und zu prüfen, um insbesondere allergische Reaktionen zu vermeiden. 10. Der:die Teilnehmer:in erklärt seine:ihre ausdrückliche Zustimmung, dass seine:ihre eingegebenen Daten von der REWE Group für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet werden dürfen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, ausgenommen dies ist zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich (Post als Zusteller, sowie BILLA AG, BIPA Parfümerien GmbH & PENNY GmbH für die zur Verfügungstellung des Gewinnes), ist ausgeschlossen. Diese Zustimmung kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die REWE Group widerrufen werden. Die Mitteilung hierfür muss an die E-Mail Adresse: jobs@rewe-group.at gesendet werden. 11. Die REWE Group behält sich das Recht vor Einsendungen des:der Teilnehmers:teilnehmerin rassistischer und/oderdiskriminierender Art zu löschen. 12. Die REWE Group übernimmt keine Haftung hinsichtlich technischer Defekte, fehlerhafter Datenübertragungen sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die die Teilnahme am Gewinnspiel beeinflussen könnten. Die REWE Group behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Hieraus entstehen keine Ansprüche des:der Teilnehmers:Teilnehmerin gegenüber der REWE Group. 13. Die REWE Group behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder durch technische Manipulation versuchen das Gewinnspiel in irgendeiner Form zu beeinflussen, von diesem auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel steht es der REWE Group frei, die Gewinne auch noch nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern. 14. Im Übrigen haftet die REWE Group nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die leichte Fahrlässigkeit ist, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 15. Für den Fall, dass der jeweilige Gewinn innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Garantiezeit zum Garantiefall wird, hat sich der:die Gewinner:in an den Hersteller zu wenden. Es kann seitens der REWE Group nicht garantiert werden, dass den Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller stattgegeben wird. Es obliegt allein dem Hersteller, den Garantiefall anzuerkennen. Der Gewinn wird ohne Rechnung ausgeliefert und es wird auch auf Wunsch keine Rechnung angefertigt. 16. Die Ziehung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels Zufallsgenerator statt. 17. Die Gewinner:innen werden schriftlich über die bekanntgegebenen Kontaktdaten verständigt. Die Gewinner:innen haben bis zu 15.12.2024, 23:59, Zeit die vollständige Adresse für die postalische Zustellung bekannt zu geben. 18. Der Gewinn kann bis zum 15.12.2024, 23:59, eingefordert werden, danach verfällt der Anspruch. Die Gewinnübermittlung erfolgt per Post. 19. Die Gewinne sind personenbezogen. Keine Barablöse, Refundierung, Übertragung jeglicher Art oder Umtausch der Gewinne möglich. 20. Allfällige Steuern, Abgaben und nicht im jeweiligen Gewinn enthaltene Kosten sind vom Gewinner zu tragen. 21. Das gesamte Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel kann kein Schriftverkehr geführt werden. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. 22. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. 23. Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ziehung.